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Steuern als Paar aufteilen

Aktualisiert am 08.10.2026 · Lesezeit 2 Minuten

Kurz gesagt: Lautet eine Steuerrechnung auf eine Person, betrifft sie aber beide, ist es unfair, sie ganz dieser einen Person zuzurechnen. Sinnvoll ist ein Verteilschlüssel pro Steuerjahr, zum Beispiel nach Einkommen, nach Prozent oder zu gleichen Teilen, und eine klare Regel, wer bezahlt. Wer mehr übernommen hat, als sein Anteil ist, bekommt eine Ausgleichszahlung.

Das Problem

Drei Entscheidungen pro Steuerjahr

1. Welche Rechnungen sind gemeinsam?

Nicht jede Rechnung muss geteilt werden. Markiere nur die, die beide betreffen.

2. Nach welchem Schlüssel wird aufgeteilt?

Übliche Varianten:

Der Schlüssel kann von Jahr zu Jahr wechseln, etwa wenn sich Einkommen oder Lebenssituation ändern.

3. Wer bezahlt?

Das gilt unabhängig davon, ob die Rechnung auf einmal, in Raten oder im Voraus bezahlt wird.

Ausgleichszahlungen festhalten

Zahlt eine Person mehr, als ihr Anteil wäre, entsteht ein Saldo zwischen den Personen. Wird er ausgeglichen, sollte das festgehalten werden. Sonst weiss später niemand mehr, was schon erledigt ist.

So hilft SteuerImBlick dabei

Häufige Fragen

Muss jede Rechnung aufgeteilt werden?

Nein. Nur Rechnungen, die beide betreffen, werden als gemeinsam markiert.

Kann der Schlüssel jedes Jahr anders sein?

Ja, Verteilschlüssel und Zahlungsweise gelten pro Steuerjahr.

Was, wenn eine Person alles bezahlt?

Dann gleicht die andere ihren Anteil per Ausgleichszahlung aus.


Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie ihr Kosten untereinander aufteilt, ist eure eigene Abmachung.

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