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Provisorische und definitive Steuerrechnung: der Unterschied

Aktualisiert am 08.10.2026 · Lesezeit 2 Minuten

Kurz gesagt: Die provisorische Steuerrechnung ist eine vorläufige Rechnung, die du oft schon bezahlst, bevor die definitive Rechnung feststeht. Kommt die definitive Schlussrechnung, werden bereits geleistete Zahlungen angerechnet. Übrig bleibt eine Nachzahlung oder ein Guthaben, das zurückerstattet wird.

Der typische Ablauf

  1. Provisorische Rechnung: Sie kommt zuerst und wird bezahlt, auf einmal oder, nach Bewilligung durch das Steueramt, in Raten.
  2. Definitive Rechnung (Schlussrechnung): Sie ersetzt die provisorische.
  3. Abrechnung: Was bereits bezahlt wurde, wird angerechnet. Häufig ist die provisorische Rechnung schon ganz bezahlt, und es bleibt nur ein Restposten:
    • eine Nachzahlung, wenn die definitive Rechnung höher ist als das bereits Bezahlte,
    • ein Guthaben, wenn bereits mehr bezahlt wurde, als die definitive Rechnung verlangt.

Nicht immer in dieser Reihenfolge

Ebenso häufig kommt die definitive Rechnung zuerst, und eine Ratenzahlung wird erst danach bewilligt. Dann wird der noch offene Betrag der definitiven Rechnung in Raten aufgeteilt.

Wer im Voraus bezahlt hat, sieht diese Vorauszahlungen später ebenfalls angerechnet. Wurde dabei mehr bezahlt als geschuldet, entsteht ein Guthaben.

Worauf du achten solltest

So bildet SteuerImBlick das ab

Häufige Fragen

Wird die provisorische Rechnung bezahlt, bevor die definitive da ist?

In der Regel ja. Die Zahlungen werden später an die definitive Rechnung angerechnet. Was in deinem Fall gilt, regelt das zuständige Steueramt.

Was passiert mit dem, was ich zu viel bezahlt habe?

Es entsteht ein Guthaben, das zurückerstattet wird.

Kann ich die definitive Rechnung in Raten bezahlen?

Häufig ja. Die Ratenzahlung wird beim Steueramt beantragt, aufgeteilt wird der noch offene Betrag.


Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, regelt das zuständige Steueramt.

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